IT-Sicherheitsgesetz. Geänderte Verordnung tritt zum 01.06.2017 in Kraft
Die Änderung der KRITIS-Verordnung ist beschlossen!
Und damit ein herzliches Willkommen allen Unternehmen der Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ und „Transport und Verkehr“, die gemäß der Kriterien der BSI-KRITIS-Verordnung Teil 2 unter die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes fallen – und das alternativlos, zwingend.
Sie sind seit heute dabei! Weiterlesen